Änderungen per 01.01.2009
Per 01.01.2009 sind die folgenden gesetzlichen Änderungen, welche die Fahrlehrerschaft betreffen, in Kraft getreten:
Fahrschulfahrzeuge
Seit dem 01.01.2009 müssen sämtliche Fahrschulfahrzeuge wie folgt ausgerüstet sein, ansonsten nach einer Verwarnung Führerprüfungen nicht mehr abgenommen werden:
- Doppelpedale:
- Leichte Motorwagen: sämtliche Pedale (Gas-, Brems- und Kupplungspedal
- Schwere Motorwagen: Brems- und allfälliges Kupplungspedal
- Zusätzliche Aussenspiegel (links und rechts) für den Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz
- Innenspiegel für den Fahrlehrer (wie bisher)
- Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben: Augenspiegel für die Überwachung des Fahrschülers oder der Fahrschülerin
- Der Tachometer muss vom Beifahrersitz aus im Geschwindigkeitsbereich von 0 bis mindestens 120 km/h überwacht werden können
Fahrlehrerausweis
Seit dem 01.01.2009 müssen sämtliche alten Führerausweise umgetauscht worden sein. Jeder Fahrlehrer, bzw. jede Fahrlehrerin muss im Besitz des neuen FAK-Ausweises sein. Die Fahrlehrerkategorien sind dort mit entsprechenden Codes eingetragen.
Fahrlehrerausbildung
Ab dem 01.01.2009 sind nur noch neurechtliche Fahrlehrerausbildungen im modularen System möglich. Bereits begonnene Fahrlehrerausbildungen können noch altrechtlich vollendet werden.
Versicherungsverordnung VVV
Per 01.01.2009 wurde der elektronische Versicherungsausweis eingeführt.
Änderungen per 31.03.2009
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS
Bis spätestens am 31.03.2009 müssen sämtliche Lastwagen und schwere Sattelschlepper mit zusätzlichen Weitwinkel-, Anfahr- und Rampenspiegeln ausgerüstet sein.
Änderungen per 01.09.2009
Fähigkeitsausweis für die Kategorien C, C1, D, und D1
Per 01.09.2009 tritt die neue Chauffeur Zulassungsverordnung CZV in Kraft. Wer ab diesem Datum mit Kleinbussen, Bussen oder Lastwagen gewerbsmässige Transporte durchführen will, muss zusätzlich zum normalen Führerausweis der entsprechenden Kategorie einen Fähigkeitsausweis erwerben und sich regelmässig, das heisst mindestens 35 Stunden innert 5 Jahren, weiterbilden. Personen, welche bereits vor dem 01.01.2009 im Besitz der Kategorien C, C1, D oder D1 waren, haben bis ins Jahr 2013, beziehungsweise 2014 Zeit, sich den Fähigkeitsausweis bei nachgewiesener Weiterbildung, prüfungsfrei eintragen zu lassen.
Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse www.cambus.ch zu finden.