Neues Berufsbild; Stand August 2008
Mit Mail vom 23. August 2007 fragte der Präsident das ASTRA bezüglich dem aktuellen Stand des Neuen Berufsbildes an. Das nachstehende Mail wurde von Frau Burch in verdankenswerter Weise umgehend, das heisst bereits am folgenden Tag, wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr Baumann
Ich habe meine Antworten direkt bei Ihren Fragen eingefügt. Ich hoffe, dass die Informationen für Sie nützlich sind.
Freundliche Grüsse
Irene Burch
Mail von Peter Baumann:
Sehr geehrte Frau Burch
Bereits in gut vier Monaten soll das Neue Berufsbild realisiert und eingeführt werden.
In letzter Zeit werde ich in meiner Eigenschaft als Präsident der Sektion Bern SFV immer wieder von Mitgliedern angefragt, wie es nun mit der Weiterbildung weitergehen soll. Diesbezügliche Nachforschungen bei der für die Fahrlehrer-Weiterbildung verantwortlichen Person des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern blieben erfolglos. Dort hat man offenbar keine Ahnung, wie die Handhabung ablaufen soll.
Daher erlaube ich mir, Ihnen stellvertretend für die Mitglieder der Sektion Bern SFV, die folgenden Fragen zu stellen:
- Wird das Neue Berufsbild nun definitiv per 01.01.2008 eingeführt?
Antwort: Wir arbeiten darauf hin, dass die neue Fahrlehrerverordnung am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann, doch der definitive Termin steht erst fest, wenn der Bundesratsentscheid vorliegt.
- Wird die FV, wie sie in die Vernehmlassung geschickt wurde, in Kraft gesetzt oder gibt es Änderungen, und wenn ja, welche?
Antwort: Wir haben die Verordnung aufgrund der Ergebnisse aus der Anhörung und der Ämterkonsultation überarbeitet. Welche Änderungen wir vorgenommen haben, können wir Ihnen momentan nicht mitteilen, da sich die Verordnung immer noch im internen Rechtsetzungsprozess befindet. Die definitive Verordnung wird erst nach dem Bundesratsentscheid publiziert.
- Wie werden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, deren Weiterbildungsperiode erst innerhalb der nächsten vier Jahre abläuft, bezüglich der Weiterbildungspflicht behandelt?
Antwort: Es ist vorgesehen, dass die Weiterbildung bis Ende 2007 pro rata angerechnet wird (analog zu Ziffer 45 der asa-Richtlinie 9). Danach beginnt für alle eine neue Fünfjahresperiode.
- Wie wird die Weiterbildungspflicht künftig gehandhabt? Wird es noch möglich sein, individuelle Kurse (z.B. bei speziellen Interessen oder zum Aufarbeiten persönlicher Defizite) zu besuchen oder wird künftig ein behördlich diktierter Einheitsbrei serviert?
Antwort: Dazu können wir Ihnen momentan noch nichts sagen. Die asa wird die Richtlinie 9 zur Weiterbildung im Verlauf des Septembers überarbeiten. Dort wird geregelt werden, welche Kurse angerechnet werden.
In Erwartung Ihrer geschätzten Reaktion danke ich Ihnen bestens für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Peter Baumann
Inzwischen hat der Bundesrat der Einführung des Neuen Berufsbildes zugestimmt. Somit steht dessen Einführung per 01. Januar 2007 nichts mehr im Wege.