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Notbremsübungen als Bestandteil der Führerprüfung
19.12.2011 15:32h     

Notbremsübungen

 

Ab dem 01.01.2012 wird das SVSA des Kantons Bern Notbremsübungen bei Führerprüfungen der Kategorie B als weiterer Manöverteil regelmässig durchführen.


 


FL-WBK; Nachweispflicht
19.12.2011 15:18h     

Nachweis der Weiterbildung für

Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

 

 

Für die meisten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer endet die fünfjährige Weiterbildungsperiode am 31.12.2012. Somit müssen die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mindestens folgende Weiterbildungskurstage nachweisen können:

 

Kat. B: 5 Tage

Kat. A: 2 Tage

Kat. C: 2 Tage

 

Laut den neuesten Zahlen von SARI ist zu befürchten, dass viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer die erforderlichen Weiterbildungstage bis am 31.12.2012 nicht erreicht haben werden!

 

Daher ist für alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer wichtig, dass sie sich über den aktuellen Stand der Weiterbildungstage informieren (z.B. aufgrund der letzten Kursbescheinigung).

 

Sollten noch Kurstage fehlen, müssen diese noch bis Ende 2012 absolviert werden!



 


Winterpause Fhr.-Prüfungen der Kat. A/A1
19.12.2011 15:10h     

Winterpause

für Führerprüfungen der Kategorie A

 

Ab Winter 2012/2013 werden jeweils ab Mitte November bis Mitte März keine Führerprüfungen der Kategorien A und A1 mehr durchgeführt.


 


Supervision VKU / PGS
19.12.2011 15:07h     

Supervision VKU / PGS

 

Ab dem 01.01.2012 wird das SVSA des Kantons Bern bei jedem Fahrlehrer und jeder Fahrlehrerin mindestens alle 5 Jahre eine Supervision der Motorrad-Grundkurse (PGS) sowie des Verkehrskundeunterrichtes VKU durchführen.

 

VKU: Besuch einer kompletten Unterrichtseinheit

PGS: Besuch einer kompletten Schulungseinheit

 

Eine Ausschreibung zur Rekrutierung von Verkehrsexperten ist bereits erfolgt. Die Ausbildung wird im Dezember 2011 und Januar 2012 erfolgen.

 

Ab dem 1./2. Quartal 2012 wird eine allgemeine Meldepflicht der VKU- und PGS-Kurse im SUSA eingeführt. Genauere Details werden anlässlich einer Informationsveranstaltung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.


 


Motorrad-Führerprüfungen
29.09.2011 23:42h     

Motorrad-Führerprungsabnahmen ab dem Winterhalbjahr 2012 / 2013

Während im kommenden Winterhalbjahr 2011 / 2012 die Motorrad-Führerprüfungen noch wie bisher abgenommen werden, werden diese ab dem Winterhalbjahr 2012 / 2013 ab Mitte November bis Mitte März jeweils eingestellt.

 


Neue Prüfungszeiten Kategorie BE
29.06.2010 19:03h     

Information SVSA

Verkürzung der Prüfzeit der Kategorie BE

 

 

Die VPZ-Konferenz des Kantons Bern hat anlässlich ihrer Sitzung vom 21. Juni 2010 beschlossen, die Prüfzeit der Kategorie BE (leichte Motorwagen mit Anhänger) von bisher 75 auf 60 Minuten zu verkürzen.

 

Gleichzeitig wird die Prüfungsgebühr von bisher Fr. 165.00 auf neu Fr. 132.00 reduziert.

 

Durch diese Massnahme sollen die Rahmenbedingungen bei der Prüfungsabnahme der Kategorie BE der Praxis der meisten Kantone angepasst werden.

 

 

Bern, 29.06.2010



 


Via sicura
21.03.2010 15:18h     

Via Sicura, Stand 2010

 

 

Dem Faktenblatt für Via Sicura ist zu entnehmen, welche Massnahmen weiter verfolgt werden sollten und ob eine Gesetzesänderung notwendig ist. Nachstehend werden einige Massnahmen auszugsweise aufgelistet:

 

  • Befristung der Gültigkeitsdauer des Führerausweises bis zum 50. Altersjahr. Danach wird die Verlängerung der Gültigkeitsdauer um 10 Jahre von einem Sehtest abhängig gemacht. Ab dem 70. Altersjahr hängt eine weitere Erteilung wie bis anhin von einer periodischen ärztlichen Untersuchung ab.

 

  • Obligatorische Nachschulung bei einem Führerausweisentzug bei erstmaligem Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss sowie bei einem Führerausweisentzug von mindestens sechs Monaten nach wiederholten Verkehrsregelnverletzungen (Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden).

 

  • Für Führerinnen und Führer von Fahrzeugen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz (Gesellschaftswagen der Kategorie D1 und D) soll das Höchstalter 70 Jahre betragen.

 

  • Festlegung von tieferen Promillegrenzwerten (0,1 Promille) für Personen, von denen eine besondere Gefahr ausgeht (Neulenkerinnen und Neulenker) oder Personen mit besonderer Verantwortung (Lastwagen- und Busfahrerinnen und –fahrer).

 

  • Motorfahrzeuge müssen künftig auch Tagsüber mit Licht fahren (obligatorisches Fahren mit Licht am Tag).

 

  • Die Blutprobe soll durch die Atemalkoholprobe ersetzt und nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden (z.B. bei Führerflucht, Verweigerung der Atemalkoholprobe). Die Anforderungen an die beweissicheren Geräte müssen vorher definiert werden. Fahrzeugführerinnen und –führer erhalten die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Blutprobenanalyse zu verlangen (beweissichere Atemalkoholkontrolle).

 

  • Warnungen vor Polizeikontrollen sollen verboten werden, wenn sie kommerziell angeboten werden. Radarwarnungen durch die Polizei und unter Verkehrsteilnehmenden fallen nicht unter das Verbot.

 

  • Bei Schäden, die durch grobfahrlässig begangene Verkehrsregelnver-letzungen entstanden sind, sollen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer verpflichtet werden, Rückgriff auf die unfallverursachende Person zu nehmen.

 

  • Der Bundesrat kann bestimmen, dass den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern im Einzelfall Einsicht in das Register der Administrativmassnahmen gewährt wird.

 

  • Ordnungsbussen sollen grundsätzlich vom Halter oder der Halterin des Fahrzeugs bezahlt werden müssen. Ein ordentliches Strafverfahren soll nur noch bei ausdrücklichem Bestreiten des Ordnungsbussentatbestandes durchgeführt werden.

 

Nicht weiterverfolgt wurde unter anderem eine periodische Weiterbildungspflicht, das heisst alle 10 Jahre einen Tag obligatorische Weiterbildung für alle Führerausweisinhaberinnen und –inhaber, die nicht schon der Weiterbildungspflicht der Chauffeurzulassungsverordnung unterliegen sowie die Festlegung eines Wertes von 0,1 Promille Blutalkoholkonzentration für Personen, die berufsmässig Lieferwagen führen.



 


Fahrberater
23.10.2009 20:19h     

Fahrberater

 

 

Fahrproben im Bereich der medizinischen Kontrolluntersuchungen

 

Mit Schreiben vom 02. März 2007 an den damaligen Präsidenten des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes, Willy Wismer, kritisierte die asa das vom SFV angebotene Fahrberatungsmodell für ältere Fahrzeuglenkende.

 

Gemäss diesem soll der Hausarzt anlässlich der obligatorischen Untersuchung ab 70 Jahren mit der Rückmeldung des Fahrberaters einen zusätzlichen Aufschluss über die Fahreignung des Fahrzeugführers erhalten. Sollte das Ergebnis des Arztes und des Fahrberaters angezweifelt und/oder nicht akzeptiert werden, so erfolgt eine weitere Beurteilung durch den Experten des Strassenverkehrsamtes.

 

Die Mitwirkung von Fahrlehrern im Rahmen von verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es unerlässlich, dass derartige Kontrolluntersuchungen korrekt und vorschriftsgemäss durchgeführt werden. Die Aufgabe der Ärzte anlässlich dieser Kontrolluntersuchungen ist vorgegeben. Sie haben sich als Gutachter des Strassenverkehrsamtes ausschliesslich zur medizinischen Fahreignung der betroffenen Ausweisinhaber zu äussern.

 

Falls Fahrlehrer im Rahmen einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu Handen einer ärztlichen Abklärung eine Fahrprobe, eine Kontrollfahrt, eine Bedienungsprobe oder Ähnliches durchführen, so übernehmen sie eine Aufgabe, für welche sie weder die Kompetenz noch die Befugnis haben.

 

Sollte sich im Nachgang zu einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung herausstellen, dass das Kontrollergebnis sich auf eine nicht gesetzeskonforme Praxis stützte, könnte dies gegebenenfalls zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen.

 

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass Fahrberatungen im Zusammenhang mit verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen schlicht und einfach illegal sind!



 


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