News strasseschweiz: Wochen 42/41/40/39/38
22.10. Neue Studie des Bundes: Strasse nicht schlechter als Schiene – Selbst wenn man die Kosten für Umweltverschmutzung, Lärm und Unfälle mitrechnet, schneidet gemäss einer neuen Studie des Bundesamts für Statistik (BFS) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) die Strasse nicht schlechter ab als die Schiene. Diese angeblich ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs gehören zum Standard-Argumentarium linker und grüner Verkehrspolitiker. In der besagten Studie, die sich auf Zahlen aus dem Jahr 2003 stützt, sind zum ersten Mal die Kosten der verschiedenen Verkehrsträger in der Schweiz nach einer einheitlichen Methodik erfasst und ausgewertet worden. Der Strassenverkehr deckt dabei seine Gesamtkosten zu 92 Prozent selber. Die Bahn kommt mit 93 Prozent zwar leicht besser weg; allerdings wurden bei dieser Kalkulation die Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen als Erträge verbucht. Ferner wurde auf eine Verzinsung von früheren Fehlbeträgen der Bahn und von abgeschriebenen Sonderfinanzierungen verzichtet. Würden diese beiden Posten ebenfalls eingerechnet, läge der Kostendeckungsgrad der Schiene bei nur noch 46 Prozent; jener der Strasse hingegen würde sich verbessern, wenn die letzte Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) berücksichtigt würde. Gemäss der Studie wird der Strassenverkehr vergleichsweise wenig durch öffentliche Gelder gestützt. Die Benützer bezahlen 89 Prozent der anfallenden Kosten aus der eigenen Tasche. Auf der Schiene hingegen tragen die Benützer lediglich 46 Prozent der Kosten selber; 21 Prozent werden der Allgemeinheit für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen aufgebürdet; rund 30 Prozent trägt der Staat in Form von finanziellen Defiziten.
(NZZ am Sonntag 22.10.06)
19.10. Klimarappen mit erster Erfolgsbilanz – Seit einem Jahr wird auf dem Treibstoff der so genannte Klimarappen erhoben. Dieser „Rappen“ beträgt genau 1,5 Rappen pro Liter pro Liter Benzin und Diesel, was jährlich rund hundert Millionen Franken ergibt. Bisher wurden von der privaten Klimarappen-Stiftung Verträge mit einem Reduktionsvolumen von 3,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) unterschrieben. Es wird erwartet, dass die mit dem Bund eingegangenen Verpflichtungen – neun Millionen Tonnen CO2-Reduktion in den Jahren 2008-2012 – übertroffen werden können. Die erste Bilanz bestätigt, dass Reduktionen im Ausland wesentlich billiger zu haben sind als solche im Inland. Mehr als zwei Drittel der finanziellen Mittel werden zwar im Inland eingesetzt, gerechnet wird allerdings nur mit einem Beitrag von einem Neuntel bis einem Fünftel des angestrebten Reduktionsvolumens.
(NZZ 20.10.06)
18.10. Erträge aus Flugtreibstoff-Besteuerung nicht mehr in Strassenkasse – Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen sollen künftig nicht mehr dem Strassenverkehr zugute kommen, sondern für Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen innerhalb der Luftfahrt verwendet werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verfassungsänderung in die Vernehmlassung gegeben. Für die aus dem Luftverkehr stammenden Gelder soll die analoge Lösung wie für die Erträge des Strassenverkehrs gelten: Die eine Hälfte des Reinertrags fliesst in die Bundeskasse; die andere Hälfte und der Treibstoffzollzuschlag werden der Luftfahrt gewidmet. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung beliefen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich rund 61 Millionen Franken. Nach Abzug des Anteils in den allgemeinen Bundeshaushalt würden für die Luftfahrt pro Jahr rund 40 Millionen Franken verbleiben.
(UVEK-Medienmitteilung 18.10.06)
06.10. Parlament stimmt NFA und Infrastrukturfonds zu – Mit 123 zu 64 Stimmen bei vier Enthaltungen (Nationalrat) und 37 zu fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen (Ständerat) hat das nationale Parlament den Sammelerlass zur Ausführungsgesetzgebung für die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) genehmigt. Mit 154 zu 33 Stimmen bei einer Enthaltung (Nationalrat) und 44 zu null Stimmen (Ständerat) ist zudem das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen gutheissen worden. Dieser Fonds sieht Investitionen von rund 21 Milliarden Franken während 20 Jahren vor. Ferner haben die eidgenössischen Räte mit deutlichem Mehr die Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes, welches die Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke ermöglicht, sowie das Bundesgesetz über die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags für die Erneuerung des Verkehrhauses der Schweiz in Luzern genehmigt.
(NZZ 07./08.10.06; BBl 2006 S. 8337, S. 8341-8402, S. 8429-8440)
05.10. Abgas- und Lärmtests auch für Motorräder – Auch für Motorräder und Mofas sollen Abgas- und Lärmtests eingeführt werden. Oppositionslos hat der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
(NZZ 06.10.06; SDA-Meldung 05.10.06)
04.10. Infrastrukturfonds: Ständerat räumt letzte Differenzen aus – Die Infrastrukturfonds-Vorlage für das Nationalstrassennetz und den Agglomerationsverkehr ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Ständerat hat die letzten Differenzen bereinigt. Künftig soll es auch möglich sein, mit dem Geld aus dem Fonds spezielles Rollmaterial für die Bahn zu beschaffen und damit Kosten für neue Infrastrukturbauten einzusparen. Aufgenommen wurde zudem das Projekt des Doppelspurausbaus und der Tieferlegung der Zentralbahn im Raum Luzern. Für die Beseitigung von Engpässen auf stark belasteten Verkehrsachsen sollen mit dem neuen Fonds während 20 Jahren insgesamt 20,8 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt werden. Davon sollen 14 Milliarden Franken in das Autobahnnetz fliessen (8,5 Mia. für die Fertigstellung und 5,5 Mia. für den Ausbau) und sechs Milliarden Franken für Strassen- und Schienenprojekte in den Agglomerationen aufgewendet werden. Vom Rest in der Höhe von 800 Millionen Franken sollen Randregionen beim Unterhalt des Hauptstrassennetzes profitieren. Als Ersteinlage sind 2,6 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung für den Strassenverkehr vorgesehen. Mit dem Infrastrukturfonds sei dem Parlament ein grosses Werk des Kompromisses und der Konkordanz gelungen, lobte Bundespräsident Moritz Leuenberger. Ferner würdigte er die Vorlage als zweite grosse verkehrspolitische Etappe nach der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Ein Referendum ist nicht in Sicht.
(NZZ 05.10.06; AP-Meldung 04.10.04)
04.10. Testfahrt im Lötschberg-Basistunnel mit Tempo 230 – Bei einer Testfahrt ist ein Zug mit 230 Stundenkilometern (km/h) durch den Lötschberg-Basistunnel der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat) gebraust. In nächster Zukunft sind Versuchsfahrten mit Geschwindigkeiten von 280 km/h geplant. Das ist die Voraussetzung, dass der Tunnel die Zulassung für Tempo 250 erhält. In diesem sollen Personenzüge dereinst nämlich mit 200 bis 250 km/h verkehren. Die Eröffnungsfeier für die Neat am Lötschberg ist für den 16. Juni 2007 geplant.
(NZZ 05.10.06; BaZ 05.10.06; BAV-Medienmitteilung 04.10.06)
03.10. Noch eine Kostenschätzung zur Neat – Nun kommt auch die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) mit neuen Zahlen zu den Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat): Die Gesamtkosten für die beiden Achsen (Gotthard und Lötschberg) dürften sich auf rund 22 Milliarden Franken belaufen. Nachdem bereits der Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), Max Friedli, den Betrag von 24 Milliarden Franken genannt hatte, korrigiert auch die NAD ihre Kostenangaben nach oben.
(NZZ 06.10.06 und 04.10.06)
03.10. NFA: Ständerat räumt letzte Differenzen aus – Für grosse Unterhaltsarbeiten auf Nationalstrassen soll künftig der Bund allein zuständig sein. Dies hat der Ständerat beschlossen und so die gewichtigste Differenz bei der Ausführungsgesetzgebung punkto Neugestaltung von Finanzausgleich und Aufgabenteilung Bund/Kantone (NFA) bereinigt. Die Vorlage kann nun wie geplant auf Anfang 2008 in Kraft treten.
(NZZ 04.10.06)
02.10. Nationalrat genehmigt Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds – Mit 125 zu 39 Stimmen hat der Nationalrat das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Zuvor hatte die Grosse Kammer einen Minderheitsantrag abgelehnt, der verlangte, dass das allfällige Nettovermögen zu marktmässigen Bedingungen verzinst wird – dies in der Absicht, den Infrastrukturfonds dem Fonds zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (FinöV) gleichzustellen.
(NZZ 03.10.06; AP-Meldung 02.10.06; AR 04.10.06)
01.10. Neat-Tunnel im Tessin sind zu eng – Auf rund 300 Metern zwischen Bodio und Faido im Kanton Tessin sind die beiden Röhren der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat) zu eng geraten. Um genügend Platz für den Einbau der Bahntechnologie zu haben, muss der Rohbau um 50 Zentimeter erweitert werden. Der Ausbau des Innengewölbes verzögert sich dadurch um rund fünf Monate. Verursacht worden ist die Verengung durch den unerwartet starken Druck den das Gotthardmassiv auf das Tunnelprofil in der Nähe von Faido ausübt.
(NZZ am Sonntag 01.10.06; NZZ 02.10.06)
27.09. Umfahrung Bazenheid eröffnet – Seit heute geniesst Bazenheid im unteren Toggenburg (SG) wieder ruhigere Zeiten. Dank der Eröffnung einer rund 134 Millionen teuren Umfahrung ist das Dorf vom Durchgangsverkehr entlastet. Die Umfahrung, an der vier Jahr lang gebaut worden ist, enthält zwei Tunnels von gut 500 und 375 Metern Länge sowie zwei Brücken. Der bewilligte Kostenrahmen wurde exakt eingehalten; auf den Kanton entfallen 53, auf den Bund 47 Prozent der Kosten.
(NZZ 28.09.06)
27.09 Gotthard-Komitee fordert Neat-2-Vorlage – Das Gotthard-Komitee verlangt vom Bund die Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen für eine Neat-2-Vorlage. Die aus dem Beschluss über die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (FinöV) noch verfügbaren Mittel reichten nicht aus, um die für die Umsetzung des Transitbeschlusses und der Verlagerungspolitik, zur Vermeidung von Konflikten zwischen Personen- und Güterverkehr sowie zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen unentbehrlichen Grossprojekte zeitgerecht zu verwirklichen. Mit dem Gotthard- und dem Ceneri- Basistunnel seien die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat) am Gotthard noch nicht gebaut; vor allem der Zimmerberg-Basistunnel und die dritte Juraquerung seien unverzichtbare Elemente für eine leistungsstarke Gotthardachse. Auf allen Abschnitten der Gotthardachse im Norden wie auch im Süden sei ausserdem sicherzustellen, dass der regionale Personenverkehr in der heutigen Qualität gewährleistet und nachfragegerecht weiterentwickelt werden könne.
(Medienmitteilung Gotthard-Komitee 27.09.06)
27.09. Neat-Baukosten schnellen rasant in die Höhe – Die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (Neat) werden immer teurer: Gemäss dem jüngsten Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) muss – unter Berücksichtigung des zurzeit bekannten Gefahrenpotenzials – mit Endkosten von rund 18 Milliarden Franken gerechnet werden. BAV-Direktor Max Friedli nannte in einem Interview gar die Zahl von 24 Milliarden Franken: Wenn man zu den heute geschätzten Neat-Gesamtkosten noch Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen hinzurechne, werde man mit 24 Milliarden Franken nicht so weit daneben liegen. Der BAV-Direktor stellte einen weiteren Zusatzkredit zuhanden der eidgenössischen Räte in Aussicht. Diese letzte Tranche für die Neat-Finanzierung werde sich in der Grössenordnung von zwei Milliarden Franken bewegen. Bei den Nationalstrassenprojekten sei es zu Kostenüberschreitungen von 60 bis hundert Prozent gekommen, und kein Mensch habe etwas gesagt. Beim Lötschberg würden die Mehrkosten derzeit 34 Prozent betragen, was so gesehen eine Superleistung darstelle.
(NZZ 28.09.06; BAV-Medienmitteilung 27.09.06; Neat-Standbericht Nr. 21 15.09.06)
26.09. Ständerat bereinigt Differenzen zur NFA-Ausführungsgesetzgebung – Der Ständerat hat zahlreiche Differenzen zur Ausführungsgesetzgebung punkto Neugestaltung von Finanzausgleich und Aufgabenteilung Bund/Kantone (NFA) bereinigt. Nicht abrücken wollte das „Stöckli“ von seiner Position, wonach der Bund die Kantone beim Unterhalt und der Erneuerung von Nationalstrassen beiziehen kann. Die Gegner mahnten, dass damit die NFA-Grundsätze zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verletzt würden.
(NZZ 27.09.06)
26.09. Infrastrukturfonds: Nationalrat lehnt Aufstockung ab – Entgegen einem Antrag seiner Verkehrskommission hat es der Nationalrat mit 129 zu 61 Stimmen abgelehnt, die finanziellen Mittel zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz um drei Milliarden von 5,5 auf 8,5 Milliarden Franken aufzustocken. Es wurde argumentiert, dass man schliesslich zu einem späteren Zeitpunkt auch so weitere Mittel beschliessen könne, falls entsprechende Bauprojekte vorlägen und als notwendig erachtet würden. Der entsprechende Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds im Umfang von rund 21 Milliarden Franken genehmigt die Grosse Kammer mit 146 zu 26 Stimmen. Franziska Teuscher (gp, BE) hielt fest, dass die Zweckbindung der Mineralölsteuer bisher die heilige Kuh der Schweiz gewesen sei; jetzt werde sie mit dem Infrastrukturfonds erstmals geknackt.
(NZZ 27.09.06)
26.09. Vorschlag für ein Notfallkonzept der Kantone gegen Feinstaub – Das unkoordinierte Vorgehen der Kanton in Sachen Feinstaub soll der Vergangenheit angehören. In Zukunft sollen gemäss der schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) übermässige Feinstaubbelastungen mit einem Notfallkonzept bekämpft werden. Dieses Interventionskonzept sieht drei Stufen vor: Übersteigt das Tagesmittel 150 Prozent des Immissionsgrenzwerts, der 75 Mikrogramm Russpartikel pro Kubikmeter Luft (µg/m3) erlaubt, und die Inversionslage wird länger als drei Tage vorausgesagt, werden die Bevölkerung informiert sowie Empfehlungen abgegeben. Ab hundert µg/m3 und gleich bleibender Wetterprognose kommt die Interventionsstufe eins zum Tragen: schweizweit Tempo 80 auf Autobahnen und -strassen, gekoppelt an ein Lastwagen-Überholverbot, sowie ein Cheminéefeuer-Verbot. Ab 150 µg/m3 und gleich bleibender Wetterprognose folgt die Interventionsstufe zwei: schweizweit Tempo 80 auf Autobahnen und -strassen, gekoppelt an ein Lastwagen-Überholverbot, sowie ein Cheminéefeuer-Verbot; in der Land- und Forstwirtschaft wird zudem der Einsatz von dieselbetriebenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen ohne Partikelfilter sowie im Gewerbe jener von dieselbetriebenen Baumaschinen ohne Partikelfilter verboten. Laut dem BPUK-Präsidenten, dem St. Galler Regierungsrat Willi Haag, kann mit der Umsetzung dieses Notfallkonzepts das Feinstaubproblem allerdings nicht aus der Welt geschafft werden. Die Auslösung und die Aufhebung der einzelnen Stufen geschähen regional; die Schweiz werde dazu in fünf Regionen unterteilt.
Der Touring Club Schweiz (TCS) sparte nicht mit Kritik und bezeichnete die Autobahn-Tempolimite in einer Verlautbarung denn auch als eine Placebomassnahme. Sogar Fachleute des Bundesamts für Umwelt (Bafu) würden insbesondere Tempo 80 auf Autobahnen als nutzlos erachten. Der TCS hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgeschlagen, einen Grenzwert für Partikel von 2,5 Mikrometer (PM 2,5) einzuführen. In der Schweiz gibt es Grenzwerte nur für PM 10. Mit dem Fokus auf die kleineren Partikel erhofft sich der TCS auch unter anderem ein besseres Abschneiden des privaten Strassenverkehrs bei den Grenzwerten; denn entlang der Strassen entstehen durch Aufwirbelung und Abrieb auch mehr grobe Partikel, die bei einem Grenzwert für PM 2,5 nicht mehr gemessen würden. Die Experten des Bafu betonen, dass PM 2,5 den überwiegenden Anteil von 75 Prozent des PM 10 ausmachten und somit mit den bestehenden Messungen und Grenzwerten ebenfalls gut erfasst seien.
(NZZ 27.09.06; BaZ 27.09.06; AR 04.10.06; BPUK-Medienmitteilung 26.09.06; TCS-Medienmitteilung 26.09.06; ACS-Medienmitteilung 27.09.06; SoZ 24.09.06)
25.09. Investitionen von 6,7 Milliarden Franken in die Schiene – Gegen den Willen des Bundesrats, der für die Jahre 2007-2011 Investitionsbeiträge für die Privatbahnen im Umfang von 600 Millionen Franken beantragt hatte, ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt und hat mit 161 zu acht Stimmen bei 20 Enthaltungen den Rahmenkredit auf 800 Millionen Franken erhöht. Ein Antrag der Mehrheit der Verkehrskommission, den Kredit sogar auf 920 Millionen Franken zu erhöhen, wurde abgelehnt. Für die Periode 2007-2010 erhalten die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) einen Zahlungsrahmen von rund 5,9 Milliarden Franken. Dies hat die Grosse Kammer mit 172 zu einer Stimme beschlossen. Die neue Leistungsvereinbarung zwischen SBB und Bund wurde mit 168 zu zwei Stimmen angenommen. Damit sind die Vorlagen definitiv unter Dach. In die Schiene investiert der Bund in den kommenden Jahren somit insgesamt rund 6,7 Milliarden Franken.
(NZZ 26.09.06; BaZ 26.09.06)
24.09. Viamala-Tunnel wieder offen – Nach dem schweren Unfall mit neun Todesopfern – sechs Deutsche und drei Schweizer – ist der Viamala-Tunnel heute für den Verkehr wieder freigegeben worden.
(NZZ 25.09.06)
24.09. Wuchtiges Ja der Baselbieter zur Verbindungsstrasse H2 – Die Baselbieter Stimmberechtigten haben mit einem deutlichen Mehr von 76,5 Prozent Ja-Stimmen dem Gesetz zum unverzüglichen Bau der H2 zugestimmt und damit auch einen speziellen Plan zur Teilfinanzierung des 300-Millionen-Franken-Projekts abgesegnet. Der heute den Automobilisten noch gewährte Verkehrssteuerrabatt (von durchschnittlich 120 Franken pro Auto) soll nämlich während zehn Jahren aufgehoben und der so geschaffene Fluss an Mehreinnahmen in einen Spezialfonds, welcher der H2-Finanzierung dienen wird, gelenkt werden. Mit der Verbindungsstrasse H2 zwischen Liestal und Pratteln kann ein altes chronisches Stauproblem behoben werden.
(NZZ 25.09.06 und 21.09.06; BaZ 25.09.06)
24.09. Freiburger genehmigen den Bau der Poya-Brücke – Die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg haben sich mit deutlicher Mehrheit (rund 66'500 Ja gegen gut 15'500 Nein) für den Bau der 850 Meter langen Poya-Brücke über die Saane ausgesprochen und den Kantonsbeitrag von 58 Millionen Franken gutgeheissen. Mit dem total rund 120 Millionen Franken teuren Projekt soll die historische Innenstadt Freiburgs vom Verkehr entlastet werden.
(NZZ 25.09.06; „Bund“ 25.09.06)
20.09. Finanzielle Unterstützung für das Verkehrshaus der Schweiz – Mit 35 zu null Stimmen hat der Ständerat einen Bundesbeitrag von zehn Millionen Franken an die Erneuerung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern im Gesamtbetrag von 50 Millionen Franken gutgeheissen.
(NZZ 21.09.06)
20.09. Nationalrat bereinigt Ausführungsgesetz zur NFA – Die Grosse Kammer hat die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung von Finanzausgleich und Aufgabenteilung Bund/Kantone (NFA) bereinigt. Dabei ist die Mitsprache der Kantone beim Unterhalt der Nationalstrassen abgelehnt worden. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat den Mantelerlass mit allen Gesetzesänderungen mit 104 zu 63 Stimmen angenommen.
(NZZ 21.09.06; „Bund“ 20./21.09.06)
18.09. Neun Tote nach schwerem Unfall in Autobahntunnel – Die Zahl der Toten des Brandunglücks im 740 Meter langen Viamala-Tunnel der A13 im Kanton Graubünden ist von sechs auf neun gestiegen. Zudem forderte der schwere Unfall fünf Leichtverletzte. Was die Unfallhäufigkeit in Strassentunnels anbelangt, liegt diese rein statistisch zwar deutlich unter jener auf offenen Verkehrswegen. Kommt es allerdings in Tunnels zu Unfällen mit brennenden Fahrzeugen, verlaufen sie meist tragisch. Nach dem Feuerinferno standen erneut kritische Fragen zur Sicherheit des vor rund 40 Jahren in Betrieb genommenen Viamala-Strassentunnels und der gesamten A13 im Zentrum des öffentlichen Interesses. Der Viamala-Tunnel ist nämlich einer von 20 einröhrigen Tunneln, die zusammen eine Gesamtlänge von rund 19 Kilometern aufweisen, auf der San-Bernardino-Route. Über einen Fluchtstollen verfügt der Viamala-Tunnel nicht. Der Bau eines solchen Stollens ist auch nicht vorgesehen. Würde ein Tunnel dieser Länge heute auf dem Nationalstrassennetz gebaut, müsste er zwingend über einen Rettungsstollen verfügen.
(NZZ online 18.09.06; NZZ 18.09.06 und 19.09.06; BaZ 18.09.06)
strasseschweiz/pk; 25.10.2006