Zweiphasen-Weiterbildungskurse
Personen, welche nach dem 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis der Kat. A oder B beantragt haben oder nach dem 1. Dezember 2005 das 18. Altersjahr erreicht haben und noch keinen Führerausweis der Kat. A oder B besitzen, fallen, sofern sie nicht zwischen den Jahren 2000 und 2005 nicht bereits Inhaber eines Lernfahrausweises der Kat. A oder B waren, unter das neue Zweiphasen-System.
Inhaberinnen und Inhaber der Führerausweiskategorien A oder B, welche unter das Zweiphasen-System fallen, müssen innert drei Jahren ab bestandener Führerprüfung (das Ende der Gültigkeitsdauer ist im Führerausweis unter der Rubrik 4b. festgeschrieben) zwei ganztägige Weiterbildungskurse, so genannte WAB-Kurse besuchen. Die Kursveranstalter, aber auch weitere diesbezügliche Informationen sind auf der Homepage des Verkehrssicherheitsrates unter der Adresse www.vsr.ch abrufbar.
Gerne stehen die Vorstandsmitglieder der Sektion Bern SFV für weitere Informationen und Anfragen zur Verfügung.